Unternehmen können auf verschiedenen Wegen Kontakt zur NIS2-Anlaufstelle aufnehmen. Nach der Kontaktaufnahme folgt ein erstes Gespräch zwischen einem Unternehmensvertreter und einem Mitarbeitenden der Anlaufstelle.

In diesem Gespräch wird dem Unternehmen Wissen über die Betroffenheitsprüfung mitgeteilt und dabei unterstützt herauszufinden, ob es tatsächlich von der NIS2-Richtlinie betroffen sein könnte. Sollte dies der Fall sein, werden die verfügbaren Unterstützungsangebote vorgestellt, insbesondere die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung. Das Unternehmen kann anschließend entscheiden, ob es dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte.

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