- Einstündiges online Orientierungsgespräch, zur Erläuterung des rechtlichen Kontextes und Beantwortung erster fragen. Z.B. Wie man die Betroffenheit des eigenen Unternehmens von dem Gesetz bestimmen kann.
- Betroffene kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können eine dreitägige IT-Sicherheitsberatung durch qualifizierte Berater in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Beratung wird unter anderem ein Tag vor Ort im Unternehmen durchgeführt, an dem eine Analyse erfolgt. Dabei wird der gesetzlich geforderte Soll-Zustand mit dem im Unternehmen bereits vorhandenen Ist-Zustand verglichen.
- Zum Abschluss erhalten die Unternehmen einen Bericht über die Analyse und einen konkreten Maßnahmenplan, mithilfe dessen sie die geforderten Maßnahmen der NIS-2-Gesetzgebung angehen können.
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