NIS-2-Anlaufstelle NRW
Cybersicherheit: NIS-2-Beratung für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
neutral – verständlich – kostenfrei
Kostenfreie Unterstützung bei der Bewertung der Betroffenheit
Kostenfreie IT-Sicherheitsberatung
Kostenfreie Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans
Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Umsetzung




Im Rahmen eines durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projektes, betreibt der eurobits e.V. (eurobits e.V. – Europäisches Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit – Bochum) in Bochum eine Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind.
Mit der NIS-2-Anlaufstelle NRW bieten wir speziell Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich umfassend und kostenlos auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorzubereiten. Unsere Unterstützung beginnt mit einer unkomplizierten Erstanalyse, bei der Unternehmen dabei unterstützt werden herauszufinden, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sein könnten. Anschließend erfolgt ein kostenfreie IT-Sicherheitsberatung, bei der gemeinsam mit qualifizierten Beratern ein individueller Maßnahmenplan entwickelt wird. Die Umsetzung des Plans erfolgt anschließend eigenverantwortlich durch das Unternehmen.
Unser Ziel ist es, KMU in Nordrhein-Westfalen auf die Herausforderungen der Cybersicherheit vorzubereiten und somit die IT-Sicherheitslandschaft in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen eines durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projektes, betreibt der eurobits e.V. (eurobits e.V. – Europäisches Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit – Bochum) in Bochum eine Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen, die von der NIS2-Richtlinie betroffen sind.
Mit der NIS-2-Anlaufstelle NRW bieten wir speziell Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich umfassend und kostenlos auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorzubereiten. Unsere Unterstützung beginnt mit einer unkomplizierten Erstanalyse, bei der Unternehmen dabei unterstützt werden herauszufinden, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sein könnten. Anschließend erfolgt ein kostenfreie IT-Sicherheitsberatung, bei der gemeinsam mit qualifizierten Beratern ein individueller Maßnahmenplan entwickelt wird. Die Umsetzung des Plans erfolgt anschließend eigenverantwortlich durch das Unternehmen.
Unser Ziel ist es, KMU in Nordrhein-Westfalen auf die Herausforderungen der Cybersicherheit vorzubereiten und somit die IT-Sicherheitslandschaft in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen
Pressemeldungen zum Projektstart
Was leistet die Anlaufstelle?
- Einstündiges online Orientierungsgespräch, zur Erläuterung des rechtlichen Kontextes und Beantwortung erster fragen. Z.B. Wie man die Betroffenheit des eigenen Unternehmens von dem Gesetz bestimmen kann.
- Betroffene kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können eine dreitägige IT-Sicherheitsberatung durch qualifizierte Berater in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Beratung wird unter anderem ein Tag vor Ort im Unternehmen durchgeführt, an dem eine Analyse erfolgt. Dabei wird der gesetzlich geforderte Soll-Zustand mit dem im Unternehmen bereits vorhandenen Ist-Zustand verglichen.
- Zum Abschluss erhalten die Unternehmen einen Bericht über die Analyse und einen konkreten Maßnahmenplan, mithilfe dessen sie die geforderten Maßnahmen der NIS-2-Gesetzgebung angehen können.
Buchen Sie jetzt einen Termin: Kontakt | NIS-2 Anlaufstelle NRW
Für Deutschland insgesamt vorgenommene Schätzungen gehen von ca. 30.000 Unternehmen aus, die bislang nicht Teil der kritischen Infrastruktur waren, aber von NIS2 mit einbezogen werden. In NRW sind ca. 18% der deutschen Unternehmen ansässig. Unter der Annahme, dass der Anteil der NIS2-Betroffenen an der Gesamtzahl der Unternehmen in allen Bundesländern ähnlich sein dürfte, ist in NRW von ca. 5.400 direkt betroffenen Unternehmen auszugehen. Davon werden nach unserer Schätzung 3.000 – 5.000 Unternehmen zu den KMU gehören.
Um eine Situation zu vermeiden, in der Tausende KMU in NRW sich nicht rechtzeitig auf die veränderte Gesetzeslage einstellen können, sind somit entsprechende unterstützende Hilfsangebote erforderlich, die nicht vollständig von den Betroffenen finanziert werden können.
FAQ (Frequently Asked Questions)
NIS-2 ist eine EU-Richtline (zweite Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit). Diese wurde am 06.12.2025 in die nationale Gesetzgebung in Deutschland überführt und gilt seit diesem Tag. Eine alte Bezeichnung des Gesetzes ist das „NIS2-Umsetzungs und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)“. Manchmal findet dieser Begriff auch jetzt noch Verwendung. Die Aktuelle Fassung finden Sie im BSI-Gesetz.
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist in Deutschland die zuständige Behörde für NIS-2. Das BSI gibt regelmäßig Informationen zu verschiedenen Themen der Cybersicherheit heraus, darunter auch NIS-2. Auch das Portal zu Registrierung und Meldung von Vorfällen wird durch sie betrieben (BSI-Portal).
Das Gesetz gilt seit dem 06.12.2025 und es gibt keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen bis dahin umgesetzt sein sollten.
Die Registrierung muss innerhalb der ersten 3 Monate erfolgen, nachdem die Einrichtung erstmalig die Kriterien zur Betroffenheit erfüllt. Für die meisten Unternehmen war dies der 06.03.2026 (3 Monate nach dem 06.12.2025), wenn sich durch das Inkrafttreten des Gesetzes die Betroffenheit ergeben hat.
Jedes Unternehmen muss selbst überprüfen, ob es die gesetzlichen Voraussetzungen einer Betroffenheit erfüllt und sich dementsprechend beim BSI registrieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung zur Bestimmung der Betroffenheit. Beispielsweise gibt es sogenannte „Quick-Check-Tools“ mit Hilfe derer die wichtigsten Fragen gestellt werden. Eine rechtliche Einordnung liefern aber weder die Tools, noch kann eine individuelle Prüfung durch die NIS-2-Anlaufstelle NRW erfolgen. Falls sie eine rechtssichere Aussage benötigen, müssen Sie sich an einen entsprechenden Fachanwalt wenden.
Eine ausführliche Beantwortung der Frage finden Sie in unserem Blogartikel: Bin ich betroffen? So funktioniert die Betroffenheitsprüfung | NIS-2 Anlaufstelle NRW
Zu den Hauptpflichten gehören unter anderem:
-
- Die Registrierung im BSI-Portal
- Ein eingerichtete Meldesystem für erhebliche Sicherheitsvorfälle
- Schulungspflichten für die Geschäftsleitung
- 10 Mindestmaßnahmen im Bereich Risikomanagement
Buchen Sie gerne einen Termin, um genauer zu erfahren, was die gesetzlichen Anforderungen umfassen: Kontakt | NIS-2 Anlaufstelle NRW
Eine ausführliche Beantwortung der Frage finden Sie in unserem Blogartikel: Bin ich betroffen? So funktioniert die Betroffenheitsprüfung | NIS-2 Anlaufstelle NRW
Bei möglichen Strafen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe hängt jeweils von der Art der Ordnungswidrigkeit ab
-
- Besonders wichtige Einrichtung
Bußgelder von bis zu 10 Millionen EURO oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes - Wichtige Einrichtungen
Bußgelder von bis zu 7 Millionen EURO oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes
- Besonders wichtige Einrichtung
Was leistet die Anlaufstelle?
- Einstündiges online Orientierungsgespräch, zur Erläuterung des rechtlichen Kontextes und Beantwortung erster fragen. Z.B. Wie man die Betroffenheit des eigenen Unternehmens von dem Gesetz bestimmen kann.
- Betroffene kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können eine dreitägige IT-Sicherheitsberatung durch qualifizierte Berater in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Beratung wird unter anderem ein Tag vor Ort im Unternehmen durchgeführt, an dem eine Analyse erfolgt. Dabei wird der gesetzlich geforderte Soll-Zustand mit dem im Unternehmen bereits vorhandenen Ist-Zustand verglichen.
- Zum Abschluss erhalten die Unternehmen einen Bericht über die Analyse und einen konkreten Maßnahmenplan, mithilfe dessen sie die geforderten Maßnahmen der NIS-2-Gesetzgebung angehen können.
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Für Deutschland insgesamt vorgenommene Schätzungen gehen von ca. 30.000 Unternehmen aus, die bislang nicht Teil der kritischen Infrastruktur waren, aber von NIS2 mit einbezogen werden. In NRW sind ca. 18% der deutschen Unternehmen ansässig. Unter der Annahme, dass der Anteil der NIS2-Betroffenen an der Gesamtzahl der Unternehmen in allen Bundesländern ähnlich sein dürfte, ist in NRW von ca. 5.400 direkt betroffenen Unternehmen auszugehen. Davon werden nach unserer Schätzung 3.000 – 5.000 Unternehmen zu den KMU gehören.
Um eine Situation zu vermeiden, in der Tausende KMU in NRW sich nicht rechtzeitig auf die veränderte Gesetzeslage einstellen können, sind somit entsprechende unterstützende Hilfsangebote erforderlich, die nicht vollständig von den Betroffenen finanziert werden können.
FAQ (Frequently Asked Questions)
NIS-2 ist eine EU-Richtline (zweite Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit). Diese wurde am 06.12.2025 in die nationale Gesetzgebung in Deutschland überführt und gilt seit diesem Tag. Eine alte Bezeichnung des Gesetzes ist das „NIS2-Umsetzungs und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)“. Manchmal findet dieser Begriff auch jetzt noch Verwendung. Die Aktuelle Fassung finden Sie im BSI-Gesetz.
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist in Deutschland die zuständige Behörde für NIS-2. Das BSI gibt regelmäßig Informationen zu verschiedenen Themen der Cybersicherheit heraus, darunter auch NIS-2. Auch das Portal zu Registrierung und Meldung von Vorfällen wird durch sie betrieben (BSI-Portal).
Das Gesetz gilt seit dem 06.12.2025 und es gibt keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen bis dahin umgesetzt sein sollten.
Die Registrierung muss innerhalb der ersten 3 Monate erfolgen, nachdem die Einrichtung erstmalig die Kriterien zur Betroffenheit erfüllt. Für die meisten Unternehmen war dies der 06.03.2026 (3 Monate nach dem 06.12.2025), wenn sich durch das Inkrafttreten des Gesetzes die Betroffenheit ergeben hat.
Jedes Unternehmen muss selbst überprüfen, ob es die gesetzlichen Voraussetzungen einer Betroffenheit erfüllt und sich dementsprechend beim BSI registrieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung zur Bestimmung der Betroffenheit. Beispielsweise gibt es sogenannte „Quick-Check-Tools“ mit Hilfe derer die wichtigsten Fragen gestellt werden. Eine rechtliche Einordnung liefern aber weder die Tools, noch kann eine individuelle Prüfung durch die NIS-2-Anlaufstelle NRW erfolgen. Falls sie eine rechtssichere Aussage benötigen, müssen Sie sich an einen entsprechenden Fachanwalt wenden.
Eine ausführliche Beantwortung der Frage finden Sie in unserem Blogartikel: Bin ich betroffen? So funktioniert die Betroffenheitsprüfung | NIS-2 Anlaufstelle NRW
Zu den Hauptpflichten gehören unter anderem:
-
- Die Registrierung im BSI-Portal
- Ein eingerichtete Meldesystem für erhebliche Sicherheitsvorfälle
- Schulungspflichten für die Geschäftsleitung
- 10 Mindestmaßnahmen im Bereich Risikomanagement
Buchen Sie gerne einen Termin, um genauer zu erfahren, was die gesetzlichen Anforderungen umfassen: Kontakt | NIS-2 Anlaufstelle NRW
Eine ausführliche Beantwortung der Frage finden Sie in unserem Blogartikel: Bin ich betroffen? So funktioniert die Betroffenheitsprüfung | NIS-2 Anlaufstelle NRW
Bei möglichen Strafen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe hängt jeweils von der Art der Ordnungswidrigkeit ab
-
- Besonders wichtige Einrichtung
Bußgelder von bis zu 10 Millionen EURO oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes - Wichtige Einrichtungen
Bußgelder von bis zu 7 Millionen EURO oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes
- Besonders wichtige Einrichtung
