Die 2016 eingeführten EU-Cybersicherheitsvorschriften (Network and Information Security Directive, NIS) wurden 2023 durch die NIS2-Richtlinie erheblich verschärft. Die NIS2-Richtlinie erweitert die Anzahl der betroffenen Sektoren der kritischen Infrastruktur und bezieht nun auch zahlreiche mittelständische Unternehmen ein.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro sind je nach Sektor verpflichtet, spezifische Maßnahmen zur Cybersicherheit zu ergreifen. Die Haftung für die Einhaltung dieser Vorschriften wurde ausgeweitet, sodass bei Verstößen Sanktionen von bis zu 2 % des Jahresumsatzes drohen. Zusätzlich besteht eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Die Anforderungen der NIS2-Richtlinie stellen insbesondere mittelständische Unternehmen vor neue Herausforderungen.

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